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Einleitung ins Grundwasser

Beantragung > wasserrechtliche Erlaubnis


Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis


Die hier dargestellten Anforderungen sind hauptsächlich zur Beantragung im Freistaat Sachsen erforderlich, in anderen Bundesländern können diese Anforderungen abweichen!

Antragsunterlagen zur Versickerung

Mindestanforderungen
an den Inhalt von Anträgen zur dezentralen Abwasserbeseitigung durch Versickerung von biologisch gereinigtem häuslichen Abwasser und Hinweise zur Erstellung der Antragsunterlagen.


Zum Nachweis der Erlaubnisfähigkeit der Grundwasserbenutzung nach § 3 Abs. 1 Ziff. 5 WHG i.V.m. § 11 Abs. 1 Ziff. 3 SächsWG.

Antragsunterlagen

Folgende Unterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen:

1. Erläuterungen / Angaben zu:

  • der Art des Abwassers, den Abwasseranfallstellen, dem Typ der Kleinkläranlage und der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung,
  • den Abwassermengen,
  • den Möglichkeiten des Anschlusses an die öffentliche Kanalisation bzw. anderer Alternativen der Abwasserbeseitigung


2. Übersichtsplan:

  • Ausschnitt aus der amtlichen topographischen Karte M 1:25000 bzw. M 1:10000 oder von anderen Karten (Stadtplan, Wanderkarten etc.)
  • oder: Angabe der Gauß-Krüger-Koordinaten, Bessel-Ellipsoid (Rechts- und Hochwert) der geplanten Versickerung


3. Entwässerungsplan (z.B. M 1:500 / M 1:1000) mit eingezeichneten Brunnen, Abwasseranfallstellen, der Kleinkläranlage, der Versickerungsanlage und den Entwässerungsleitungen.

4. Bauzeichnung der Abwasseranlage:

  • Kleinkläranlage nach DIN EN 12566, Teil 3: 2005-10 (alt: DIN 4261 Teil 2) oder vergleichbare Anlagen (PKA),
  • Versickerungsanlage nach DIN 4261 Teil 1 oder alternative Anlagen (Blockversickerung Retentionsraumversickerung)


5. Nachweis der Versickerungseignung des Untergrundes mit:

  • Lageplan der Erdaufschlüsse,
  • Ermittlung des geologischen Schichtenprofiles bis ca. 1,5 m unter der geplanten Sohle der Versickerungsanlage,
  • Ermittlung des Grundwasserstandes mit Angabe des höchsten zu erwartenden Grundwasserstandes,
  • Nachweis der Durchlässigkeit der an der Sohle der geplanten Versickerungsanlage anstehenden Bodenschichten durch Sickerversuch,
  • Ermittlung der Lage zu Hausbrunnen, sofern relevant: Hinweise auf Altbergbau-/Bergbausituation,


6. Angaben zur Lage des Standortes zu Hausbrunnen

7. Bemessung der Anlage:
Berechnung der benötigten Länge der Versickerungsgräben (oder der Blockreihen) bzw. der Versickerungsfläche aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse und der Einwohnergleichwerte.


L&J Kraschewski GbR - letzte Aktualisierung am 15 Dez 2010

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