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Beantragung > wasserrechtliche Erlaubnis
Beantragung der wasserrechtlichen Erlaubnis
Die hier dargestellten Anforderungen sind hauptsächlich zur Beantragung im Freistaat Sachsen erforderlich, in anderen Bundesländern können diese Anforderungen abweichen!
Antragsunterlagen zur Versickerung
Mindestanforderungen
an den Inhalt von Anträgen zur dezentralen Abwasserbeseitigung durch Versickerung von biologisch gereinigtem häuslichen Abwasser und Hinweise zur Erstellung der Antragsunterlagen.
Zum Nachweis der Erlaubnisfähigkeit der Grundwasserbenutzung nach § 3 Abs. 1 Ziff. 5 WHG i.V.m. § 11 Abs. 1 Ziff. 3 SächsWG.
Antragsunterlagen
Folgende Unterlagen bei der zuständigen Wasserbehörde einzureichen:
1. Erläuterungen / Angaben zu:
2. Übersichtsplan:
3. Entwässerungsplan (z.B. M 1:500 / M 1:1000) mit eingezeichneten Brunnen, Abwasseranfallstellen, der Kleinkläranlage, der Versickerungsanlage und den Entwässerungsleitungen.
4. Bauzeichnung der Abwasseranlage:
5. Nachweis der Versickerungseignung des Untergrundes mit:
6. Angaben zur Lage des Standortes zu Hausbrunnen
7. Bemessung der Anlage:
Berechnung der benötigten Länge der Versickerungsgräben (oder der Blockreihen) bzw. der Versickerungsfläche aufgrund der angetroffenen Bodenverhältnisse und der Einwohnergleichwerte.