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allgemeines

Planung


Planung der Kläranlage

Baurichtlinien

nach DIN 4261 und EN 12566
für Baugröße 4 – 53 E


Bauart

Kleinkläranlagen nach DIN 4261, Teil 2, sind Einrichtungen, die den Anforderungen der Norm entsprechen müssen. Prüfstellen sind das Institut für Bautechnik für die technischen Unterlagen sowie die Gütegemeinschaft Beton e.V. für die ständige Überwachung der Serienproduktion.


Genehmigung

Der Einbau und Betrieb von Kleinkläranlagen unterliegt einer baurechtlichen und wasserrechtlichen Vorschrift. Das erforderliche Ausmaß der Abwasserbehandlung und die Art der Abwassereinleitung ergeben sich aus den örtlichen Gegebenheiten und den Erfordernissen des Gewässerschutzes. Hierüber entscheidet die zuständige Behörde. Die Kläranlagenzeichnung muss mit der dazugehörigen Berechnung sowie einem Wartungsvertrag bei der zuständigen Baugenehmigungsbehörde eingereicht werden. Die Genehmigung ist Voraussetzung für den Einbau der Anlage.

Bemessungsdaten

Kleinkläranlagen für Wohngebäude sind nach der Anzahl der darin voraussichtlich wohnenden Einwohner (E) zu bemessen. Für jede Wohneinheit mit einer Wohnfläche über 60 m² ist mit mindestens 4 Einwohnern und jede Wohneinheit mit einer Wohnfläche bis 60 m² mit mindestens 2 Einwohnern zu rechnen.

Für andere bauliche Anlagen gelten folgende Bestimmungen (E=Einwohner):
Beherbergungsstätten und Internate je nach Ausstattung 1 Bett = 1-3 E
Camping-/Zeltplatz 2 Personen = 1 E
Gaststätten ohne Küchenbetrieb 3 Plätze = 1 E
mit Küchenbetrieb max. dreimaligerAusnutzung eines Sitzes in 24h 1 Platz = 1 E
Gartenlokale ohne Küchenbetrieb 10 Plätze = 1 E
Vereinshäuser ohne Küchenbetrieb 5 Benutzer = 1 E
Sportplätze o. Gaststätte und Vereinshaus 30 Plätze = 1 E
Fabriken und Werkstätten ohne Küchenbetrieb 2 Mitarbeiter = 1 E
Fabriken und Werkstätten ohne Küchenbetrieb 3 Mitarbeiter = 1 E

Schmutzwasserzufluss

Bei der Festlegung der Bemessungswerte wird ein Schmutzwasserzufluss von täglich 150l je Einwohner und ein stündlicher Schmutzwasserzufluss von 1/10 des Tageszuflusses zugrundegelegt (Q). Ist durch die Nutzung der baulichen Anlage ein höherer Schmutzwasserzufluss zu erwarten, so ist dieser bei der Kläranlagenbemessung zu berücksichtigen. Bei kleinen Ausbaugrößen kann der erhöhte Zufluss aus Badewannen (200l Schmutzwasser je angeschlossene Badewanne in 3 Minuten) die Bemessung und Ausführung der Kleinkläranlage beeinflussen.

Organische Schmutzfracht

Die organische Schmutzfracht des Rohabwassers ist mit 60g BSB pro Einwohner und Tag anzusetzen. Durch Vorschalten einer Absetzeinrichtung (z.B. Mehrkammergrube nach DIN 4261, Teil 1) kann dieser Wert auf 40g/(E*d) verringert werden.

Wahl der Einbaustelle

Bei der Wahl der Einbaustelle ist darauf zu achten, dass die Kleinkläranlage jederzeit zugänglich und die Schlammentnahme jederzeit möglich ist. Die gute Zugänglichkeit der Einstiegsöffnungen ist für Wartungsarbeiten wichtig. Es empfiehlt sich, die Anlage außerhalb von Verkehrsflächen einzubauen. Der Abstand von vorhandenen und geplanten Wassergewinnungsanlagen sowie von Gebäuden muss so groß sein, dass Beeinträchtigungen nicht zu erwarten sind. Die Bestimmungen für Wasserschutzgebiete sind zu beachten.


Einbau

Der Einbau der Kläranlage sollte von einem qualifizierten Fachunternehmen (Baufirma) durchgeführt werden. Die Einbauvorschriften sowie die Auflagen der Berufgenossenschaft sind zu beachten.

Montage der Maschinentechnik

Die Montage der Maschinentechnik muss fachgerecht erfolgen. Viele Hersteller bieten hierfür die komplette Montage der Maschinentechnik und die Inbetriebnahme der Kläranlage an. Unter Umständen kann die Montage auch durch den Bauherren durchgeführt werden, hierfür ist jedoch die Sachkunde erforderlich. Wir empfehlen zu mindest die Baubegleitung durch ein fachkundiges Unternehmen.

Wasserdichtheit

Jede Kläranlage muss vor der Inbetriebnahme auf ihre Dichtigkeit nach DIN EN 1610 hin überprüft werden. Eine Kläranlage gilt als wasserdicht, wenn nach einer Standzeit des Wassers von 24 Stunden, der Wasserverlust innerhalb einer Messzeit von 2 Stunden 0,1 l/m² benetzter Innenfläche der Außenwände nicht überschreitet. Gleichwertige Prüfverfahren sind unter umständen zulässig. Ein Dichtheitsprotokoll ist nachzuweisen.

Zu- und Ablaufleitungen

Für die Zu- und Ablaufleitungen gilt die DIN 1986, Teil1, 2 und 4. Die außerhalb des Gebäudes verlegte Zulaufleitung sowie die Ablaufleitung sind hiervon abweichend mit einer lichten Weite von mindestens 150mm auszuführen. Ablaufleitungen sind so zu verlegen, dass sie rückstaufrei ausmünden. Die Einleitungsstelle in ein oberirdisches Gewässer muss zugänglich und gegen äußere Einwirkungen gesichert sein.

Lüftung nach DIN 1986

Geschlossene Anlagen sind zu be- und entlüften. Die für die aerobe biologische Abwasserbehandlung erforderliche Luftzufuhr ist sicherzustellen. Falls die normale Entlüftung über Dach nicht ausreicht, müssen besondere Lüftungseinrichtungen eingesetzt werden.

Betrieb und Wartung

In Kleinkläranlagen darf nur Wasser eingeleitet werden, das diese weder beschädigt noch ihre Funktion beeinträchtigt. Für jede biologischen Kläranlagen ist ein Betriebsbuch zu führen, in das die Ergebnisse der Eigenkontrollen eingetragen und die Wartungsberichte eingefügt werden müssen. Im Betriebsbuch sind außerdem der Zeitpunkt der Schlammabfuhr und besondere Vorkommnisse zu vermerken. Auf Verlangen ist das Betriebsbuch den zuständigen Behörden vorzulegen. Um die Funktionsfähigkeit der Kläranlage dauerhaft zu sichern, muss mit einem Fachunternehmen ein Wartungsvertrag abgeschlossen werden. Wir bieten Wartungsverträge an.

Schlammbeseitigung

Die Möglichkeit einer schadlosen Beseitigung des Schlammes ist vor Errichtung der Kleinkläranlagen nachzuweisen. Zur Abfuhr des Schlammes sind grundsätzlich fachkundige Unternehmen einzuschalten. Die Zufahrt für die Schlammentnahmewagen muss in vertretbarer Entfernung von der Kleinkläranlage möglich sein.


L&J Kraschewski GbR - letzte Aktualisierung am 15 Dez 2010

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